Buchungs- & Stornierungsinformation

Für alle Buchungen gelten folgende Regeln:

  • bis 28 Tage vor Anreise: kostenfreie Stornierung
  • 27 bis 14 Tage vor Anreise: 50% Stornokosten
  • 13 bis 6 Tage vor Anreise: 60% Stornokosten
  • 5 bis 2 Tage vor Anreise: 80% Stornokosten
  • 1 - 0 Tage vor Anreise: 90 % Stornokosten


Für Fragen erreichen Sie unsere Rezeption Tel. 0043 6541 74140.
Gerne geben wir Ihnen bei Fragen oder Unklarheiten telefonisch Auskunft;

 

Anzahlung bei Fixreservierung: 30 % der Gesamtsumme (per Kreditkarte oder Banküberweisung). Bei kurzfristig getätigten Reservierungen (14 Tage vor Anreise oder später) ist eine Bezahlung der Anzahlung nur mit Kreditkarte möglich.

Darüber hinaus benötigen wir eine schriftliche Reservierungsbestätigung per E-Mail.

Am Ende Ihres Aufenthaltes können Sie Ihre Rechnung BAR in Euro oder mit Visa Card, Mastercard oder EC-Karte bezahlen. [ancv]

Check-in 

Die Zimmer und Suiten stehen am Anreisetag ab 16:00 Uhr für Sie bereit.
Falls Sie bis 18.00 Uhr nicht anreisen, bitten wir Sie um eine Benachrichtigung.

Bei Spätanreise nach 20:30 Uhr informieren Sie uns bitte vorab, damit wir Ihnen noch (falls erwünscht) eine kalte Platte vorbereiten können.

Check-out

Wir bitten Sie, Ihr Zimmer oder Ihre Suite am Abreisetag bis 10:00 Uhr freizugeben. Falls Sie am Abreisetag den Schönwettertag bis zum Nachmittag ausnutzen möchten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich anschließend im Hotel umzuziehen, zu duschen und dergleichen. Für Ihr Gepäck steht ein überwachter Depotraum zur Verfügung.

  • Für den Fall, dass Sie den gebuchten Urlaub nicht antreten können oder den Urlaub vorzeitig abbrechen müssen, bieten  wir eine Stornoversicherung an, die das finanzielle Stornorisiko für Sie minimiert.
  • UNSER TIPP:
    Informieren Sie sich vorab, ob Ihre Kreditkarte oder Ihr privates Versicherungspaket nicht bereits eine Reisestornoversicherung beinhaltet und Sie daher die von uns angebotene Stornoversicherung nicht benötigen.
  • Kosten der Reiserücktritt- & Abbruchversicherung: Mit einer Versicherungsprämie von 5 % des Gesamtpreises ist Ihr Stornorisiko minimiert. Im Fall einer notwendigen Stornierung fallen für Sie nur 20 % des vereinbarten Preises an SELBSTBEHALT an (sofern wir das von Ihnen stornierte Zimmer bzw. die Suite nicht weitervermieten können)!
  • Es besteht für sämtliche im Hotel Theresia gebuchten Arrangements, für die Versicherten und mitreisenden Personen automatisch Versicherungsschutz, ungeachtet dessen, wer die Buchung getätigt hat. Der Versicherungsschutz beginnt am Datum der Buchung und reicht bis zum Ende des Aufenthalts im Hotel.
  • Der Versicherte ist verpflichtet, nach Kenntnisnahme vom Eintritt eines versicherten Ereignisses – bei sonstigem Verlust des Entschädigungsanspruches – den Hotelbetrieb unverzüglich telefonisch und schriftlich mit Angabe des Stornogrundes vom  Buchungsstorno zu benachrichtigen und etwaige Bestätigungen (ärztliche Attests, ...) umgehend an den Hotelbetrieb zu schicken.
  • Die geleistete Anzahlung wird vom Hotelbetrieb sofort (abzüglich der Stornoversicherungsprämie und des Selbstbehaltes) nach Beibringung der Bestätigung(en) des Arztes, etc. an den Versicherten refundiert.

 

Ein Versicherungsfall liegt vor, 

  • wenn es dem Gast unmöglich ist, die Hotelbuchung wahrzunehmen (Beibringung einer ärztlichen Bestätigung/Diagnose) oder
  • die Belegung verhindert oder verzögert wird oder der Urlaub abgebrochen werden muss.
  • bei schwerem Unfall oder unerwarteter schwerer Erkrankung des Versicherten, seiner Ehegatten, seine Kinder, Eltern, Schwiegereltern sowie von Brautleuten oder im gemeinsamen Haushalt wohnenden Lebensgefährten.
  • Ein zusätzlicher Personenkreis ist vor Risikobeginn dem Hotelbetreiber bekanntzugeben und vom Versicherer das Einverständnis einzuholen.
  • bei Tod einer Person aus dem oben angeführten Personenkreis oder von Geschwistern, Großeltern, Enkeln, Schwiegerkindern einer versicherten Person.
  • bei plötzlich eintretenden, unvorhersehbaren Schwangerschaftsbeschwerden einer versicherten Person.
  • bei unvorhergesehenem Wiederauftreten oder Verschlimmerung eines chronischen Leidens einer versicherten Person.
  • bei bedeutendem Sachschaden am Eigentum einer versicherten Person an deren Wohnort infolge Feuer, Elementarereignis oder Straftat eines Dritten, der deren Anwesenheit ebendort zwingend erforderlich macht.
  • bei unerwarteter Kündigung einer versicherten Person durch deren Arbeitgeber oder bei selbstständig Erwerbstätigen unvorhersehbarer Konkurs oder Ausgleich des Betriebes.
  • bei Einberufung zum Militär- bzw. Zivildienst, vorausgesetzt, die zuständige Behörde akzeptiert die Reisebuchung nicht als Grund für die Verschiebung der Einberufung.
  • bei Einreichung der Scheidungsklage vor einer gemeinsamen Reise der betroffenen Ehepartner.
  • bei Nichtbestehen der Reifeprüfung unmittelbar vor Reisetermin der vor der Prüfung gebuchten, versicherten Reise.
  • bei Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung, vorausgesetzt, das zuständige Gericht akzeptiert die Reisebuchung nicht als Grund für die Verschiebung der Vorladung.