Reservierungs-, Zahlungs- und Stornobedingungen
Stornobedingungen:
Die geleistete Anzahlung verfällt bei Stornierung (außer Sie stornieren spätestens 3 Monate vor dem Anreisetag!). Bei Nichtinanspruchnahme bestellter Zimmer bzw. bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise müssen wir 80% des vereinbarten Preises in Rechnung stellen, sofern nicht rechtzeitig (spätestens 3 Monate vor dem Anreisetag!) storniert wurde oder die Zimmer nicht anderweitig vermietet werden konnten. Wir bitten um Verständnis dafür, da wir Ihnen auch bestellte Zimmer für den gesamten vorreservierten Zeitraum unter allen Umständen freihalten müssen.
Check-in:
Hotelzimmer-, Suiten und Ferienwohnungen stehen am Anreisetag spätestens ab 16.00 für Sie bereit.
Wenn Sie am Anreisetag nach der Abendessenzeit bzw. während der Nacht anreisen und an Stelle des Menüs eine schöne kalte Platte auf das Zimmer wünschen, geben Sie uns kurz Bescheid.
Check-out:
Wir bitten Sie, Ihr Zimmer, Ihre Suite oder Ferienwohnung am Abreisetag bis 11.00 freizugeben.
Ihre Rechnung können Sie jederzeit, z.B. auch schon am Tag vor der Abreise, an der Reception begleichen.
An- und Abreise ist rund um die Uhr möglich.
Falls Sie jedoch nachts bzw. in den sehr frühen Morgenstunden Ihres gebuchten Anreistages ankommen und sofort ein Zimmer beziehen möchten, müssen wir Ihnen die Nacht anteilig berechnen. Wir bitten um Verständnis.
Falls Sie am Abreisetag einen Schönwetterurlaubstag bis zum Nachmittags ausnützen möchten, noch Skifahren, Wandern, etc., bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich anschließend im Hotel umzuziehen, zu duschen, usw...
Für Ihr Gepäck steht ein überwachter Depotraum zur Verfügung. HOTEL- REISERÜCKTRITT- & -ABBRUCHVERSICHERUNG
Für den Fall, dass Sie den gebuchten Urlaub nicht antreten können oder den Urlaub vorzeitig abbrechen müssen, bieten wir eine Stornoversicherung an, die das finanzielle Stornorisiko für Sie minimiert. Gültigkeit dieser Versicherungsbedingungen für Aufenthalte ab Mai 2003!
Was gilt als Versicherungsfall?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn durch einen nachgenannten Grund
- es dem Gast unmöglich ist, die Hotelbuchung wahrzunehmen (Beibringung einer ärztlichen Bestätigung/Diagnose) oder
- die Belegung verhindert oder verzögert wird oder- der Urlaub abgebrochen werden muss.
- Schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Versicherten, seiner Ehegatten, seine Kinder, Eltern, Schwiegereltern, sowie Brautleuten oder im gemeinsamen Haushalt wohnenden Lebensgefährten.
- Ein zusätzlicher Personenkreis ist vor Risikobeginn dem Hotelbetreiber bekanntzugeben und vom Versicherer das Einverständnis einzuholen
- Tod des oben angeführten Personenkreises oder Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegerkinder einer versicherten Person.
- Plötzlich eintretende, unvorhersehbare Schwangerschaftsbeschwerden einer versicherten Person
- Unvorhergesehenes Wiederauftreten oder Verschlimmerung eines chronischen Leidens bei einer versicherten Person
- Bedeutender Sachschaden am Eigentum einer versicherten Person an deren Wohnort infolge Feuer, Elementarereignis oder Straftat eines Dritten, der deren Anwesenheit ebendort zwingend erforderlich macht.
- Unerwartete Kündigung eine versicherten Person durch den Arbeitgeber oder für selbstständig, Erwerbstätige unvorhersehbarer Konkurs oder Ausgleich der Betriebes.
- Einberufung zum Militär- bzw. Zivildienst, vorausgesetzt die zuständige Behörde akzeptiert die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Einberufung.
- Einreichung der Scheidungsklage vor einer gemeinsamen Reise der betroffenen Ehepartner.
- Nichtbestehen der Reifeprüfung unmittelbar vor Reisetermin einer vor der Prüfung gebuchten, versicherten Reise
- Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung, vorausgesetzt das zuständige Gericht akzeptiert die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Vorladung.
Es besteht für sämtliche im Hotel Theresia gebuchten Arrangements, für die Versicherten und mitreisenden Personen automatisch Versicherungsschutz, ungeachtet dessen, wer die Buchung getätigt hat.
Der Versicherungsschutz beginnt vom Datum der Buchung bis zum Aufenthaltsende im Hotel.
Der Versicherte ist verpflichtet, nach Kenntnisnahme vom Eintritt eines versicherten Ereignisses - bei sonstigem Verlust des Entschädigungsanspruches -
den Hotelbetrieb unverzüglich telefonisch und schriftlich mit Angabe des Stornogrundes vom Buchungsstorno zu benachrichtigen und etwaige Bestätigungen
(ärztliches Attests,...) umgehend an den Hotelbetrieb zu schicken. Die geleistete Anzahlung wird vom Hotelbetrieb sofort (abzüglich der Stornoversicherungsprämie)
nach Beibringung der Bestätigung(en) des Arztes, etc... an den Versicherten refundiert. Sollte keine Anzahlung geleistet worden sein ( zB. bei kurzfristiger Reservierung),
muss die Prämie unverzüglich auf das Konto 024281 Raika Saalbach überwiesen werden.
Was kostet die Reiserücktritt- & -abbruchsversicherung?
Mit einer VERSICHERUNGSPRÄMIE von € 4,- pro Tag und Erwachsenen bei Reservierungen für das Gartenhotel und € 3,50 bei Reservierungen für das Aparthotel ist Ihr Stornorisiko minimiert. Im Fall einer notwendigen Stornierung fallen für Sie nur 20% des vereinbarten
Preises an SELBSTBEHALT an (sofern wir das von Ihnen stornierte Zimmer/ Hotelapartment/ Ferienwohnung nicht weitervermieten können)!
Kinder bis zum 7. Geburtstag sind kostenlos mitversichert, Kinder ab dem 7. bis 12. Geburtstag bezahlen die ½ Versicherungsprämie.
Stornobedingungen:
Die geleistete Anzahlung verfällt bei Stornierung (außer Sie stornieren spätestens 3 Monate vor dem Anreisetag!). Bei Nichtinanspruchnahme bestellter Zimmer bzw. bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise müssen wir 80% des vereinbarten Preises in Rechnung stellen, sofern nicht rechtzeitig (spätestens 3 Monate vor dem Anreisetag!) storniert wurde oder die Zimmer nicht anderweitig vermietet werden konnten. Wir bitten um Verständnis dafür, da wir Ihnen auch bestellte Zimmer für den gesamten vorreservierten Zeitraum unter allen Umständen freihalten müssen.
Check-in:
Hotelzimmer-, Suiten und Ferienwohnungen stehen am Anreisetag spätestens ab 16.00 für Sie bereit.
Wenn Sie am Anreisetag nach der Abendessenzeit bzw. während der Nacht anreisen und an Stelle des Menüs eine schöne kalte Platte auf das Zimmer wünschen, geben Sie uns kurz Bescheid.
Check-out:
Wir bitten Sie, Ihr Zimmer, Ihre Suite oder Ferienwohnung am Abreisetag bis 11.00 freizugeben.
Ihre Rechnung können Sie jederzeit, z.B. auch schon am Tag vor der Abreise, an der Reception begleichen.
An- und Abreise ist rund um die Uhr möglich.
Falls Sie jedoch nachts bzw. in den sehr frühen Morgenstunden Ihres gebuchten Anreistages ankommen und sofort ein Zimmer beziehen möchten, müssen wir Ihnen die Nacht anteilig berechnen. Wir bitten um Verständnis.
Falls Sie am Abreisetag einen Schönwetterurlaubstag bis zum Nachmittags ausnützen möchten, noch Skifahren, Wandern, etc., bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich anschließend im Hotel umzuziehen, zu duschen, usw...
Für Ihr Gepäck steht ein überwachter Depotraum zur Verfügung. HOTEL- REISERÜCKTRITT- & -ABBRUCHVERSICHERUNG
Für den Fall, dass Sie den gebuchten Urlaub nicht antreten können oder den Urlaub vorzeitig abbrechen müssen, bieten wir eine Stornoversicherung an, die das finanzielle Stornorisiko für Sie minimiert. Gültigkeit dieser Versicherungsbedingungen für Aufenthalte ab Mai 2003!
Was gilt als Versicherungsfall?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn durch einen nachgenannten Grund
- es dem Gast unmöglich ist, die Hotelbuchung wahrzunehmen (Beibringung einer ärztlichen Bestätigung/Diagnose) oder
- die Belegung verhindert oder verzögert wird oder- der Urlaub abgebrochen werden muss.
- Schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Versicherten, seiner Ehegatten, seine Kinder, Eltern, Schwiegereltern, sowie Brautleuten oder im gemeinsamen Haushalt wohnenden Lebensgefährten.
- Ein zusätzlicher Personenkreis ist vor Risikobeginn dem Hotelbetreiber bekanntzugeben und vom Versicherer das Einverständnis einzuholen
- Tod des oben angeführten Personenkreises oder Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegerkinder einer versicherten Person.
- Plötzlich eintretende, unvorhersehbare Schwangerschaftsbeschwerden einer versicherten Person
- Unvorhergesehenes Wiederauftreten oder Verschlimmerung eines chronischen Leidens bei einer versicherten Person
- Bedeutender Sachschaden am Eigentum einer versicherten Person an deren Wohnort infolge Feuer, Elementarereignis oder Straftat eines Dritten, der deren Anwesenheit ebendort zwingend erforderlich macht.
- Unerwartete Kündigung eine versicherten Person durch den Arbeitgeber oder für selbstständig, Erwerbstätige unvorhersehbarer Konkurs oder Ausgleich der Betriebes.
- Einberufung zum Militär- bzw. Zivildienst, vorausgesetzt die zuständige Behörde akzeptiert die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Einberufung.
- Einreichung der Scheidungsklage vor einer gemeinsamen Reise der betroffenen Ehepartner.
- Nichtbestehen der Reifeprüfung unmittelbar vor Reisetermin einer vor der Prüfung gebuchten, versicherten Reise
- Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung, vorausgesetzt das zuständige Gericht akzeptiert die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Vorladung.
Es besteht für sämtliche im Hotel Theresia gebuchten Arrangements, für die Versicherten und mitreisenden Personen automatisch Versicherungsschutz, ungeachtet dessen, wer die Buchung getätigt hat.
Der Versicherungsschutz beginnt vom Datum der Buchung bis zum Aufenthaltsende im Hotel.
Der Versicherte ist verpflichtet, nach Kenntnisnahme vom Eintritt eines versicherten Ereignisses - bei sonstigem Verlust des Entschädigungsanspruches -
den Hotelbetrieb unverzüglich telefonisch und schriftlich mit Angabe des Stornogrundes vom Buchungsstorno zu benachrichtigen und etwaige Bestätigungen
(ärztliches Attests,...) umgehend an den Hotelbetrieb zu schicken. Die geleistete Anzahlung wird vom Hotelbetrieb sofort (abzüglich der Stornoversicherungsprämie)
nach Beibringung der Bestätigung(en) des Arztes, etc... an den Versicherten refundiert. Sollte keine Anzahlung geleistet worden sein ( zB. bei kurzfristiger Reservierung),
muss die Prämie unverzüglich auf das Konto 024281 Raika Saalbach überwiesen werden.
Was kostet die Reiserücktritt- & -abbruchsversicherung?
Mit einer VERSICHERUNGSPRÄMIE von € 4,- pro Tag und Erwachsenen bei Reservierungen für das Gartenhotel und € 3,50 bei Reservierungen für das Aparthotel ist Ihr Stornorisiko minimiert. Im Fall einer notwendigen Stornierung fallen für Sie nur 20% des vereinbarten
Preises an SELBSTBEHALT an (sofern wir das von Ihnen stornierte Zimmer/ Hotelapartment/ Ferienwohnung nicht weitervermieten können)!
Kinder bis zum 7. Geburtstag sind kostenlos mitversichert, Kinder ab dem 7. bis 12. Geburtstag bezahlen die ½ Versicherungsprämie.






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